Grundsteuerreform
Gesetzlicher Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Sämtliche Erklärungen müssen bis spätestens 31.10.2022 elektronisch per ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Termine im Überblick
Wichtige Formulare zum downloaden
Mandanten Informationsbroschüre
Hier können Sie die Mandanten-Informationsbroschüre downloaden, mit wichtigen Inhalten zur Grundsteurreform.
PDF Datei (3.3KB)
Steuerberater Vollmacht
Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Erstellung der Feststellungserklärung(en) beauftragen möchten, schicken Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
beschreibbare PDF Datei (261KB)
Vorerfassungsbogen (Bundesmodell)*
Für eine gute Vorbereitung, steht Ihnen hier der Vorerfassungsbogen (Bundesmodell) zum Download bereit.
EXCEL Datei (126KB)
Checkliste für Mandanten
Von DATEV wird hier eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die stetig aktualisiert wird.
PDF Datei (88KB)
*Diese Tabelle ist für alle in Schleswig-Holstein gelegenen Grundstücke zu verwenden, sowie für alle Grundstücke in Bundesländern für die es keinen besonderen Erfassungsbogen (s.u.) gibt.
Besondere Vorerfassungsbögen einzelner Bundesländer
Einzelne Bundesländer haben eigene Richtlinien für die Grundsteuerreform erlassen und beteiligen sich nicht an dem Bundesmodell. Sofern Sie ein Grundstück in einem dieser Bundesländer haben, nutzen Sie bitte für dieses Grundstück den jeweiligen Vorerfassungsbogen.
Welche Unterlagen sind für die Erklärung erforderlich?
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Fläche des Grundstücks
- ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
- mehrere Gemeinden [ja/nein]
- Mieteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
- Nutzungsart
- Baudenkmal [ja/nein]
- ggf. Abbruchverpflichtung
Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in der Teilungserklärung. Geben Sie die Daten in die beigefügte Vorerfassungs-Excel-Tabelle ein. Wir erstellen dann daraus die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Bitte lassen Sie uns auch die Unterlagen, aus denen sich die entsprechenden Daten ergeben, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zukommen.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Steuererklärungen zu erstellen. Sofern Sie wünschen, dass wir die Erklärung(en) auch für Sie erstellen, bitten wir Sie uns schon jetzt die benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Wir werden die Steuererklärungen dann nach Eingangsdatum abarbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der hohen Anzahl an Erklärungen erst mit der Bearbeitung beginnen können, wenn uns die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Für die Abarbeitung werden wir Ihnen ein Mandantenportal (GrundsteuerDigital) zur Verfügung stellen, in dem Sie die benötigten Unterlagen hochladen können. Dafür ist die in der Vollmacht anzugebende E-Mail-Adresse besonders wichtig.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!